GOÄ-Lexikon › Kapitel J

GOÄ-Kapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Aus diesem Kapitel der Gebührenordnung für Ärzte sind 150 Gebührenziffern im Lexikon (Nr. 1400-1639). Wählen Sie eine Ziffer, um Leistungslegende, Punktzahl, Gebührentabelle und Abrechnungsbestimmungen zu sehen.

Ziffern

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert, ohne Gewähr. Kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung.