Ratgeber
GOÄneu ist die geplante grundlegende Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die erste seit der letzten umfassenden Überarbeitung 1996. Sie soll den bisherigen Steigerungsfaktor als Standard durch feste Eurobeträge je Leistung ablösen, den Leistungskatalog deutlich erweitern und ihn um fest bepreiste Zuschläge ergänzen. Für privatärztlich abrechnende Praxen und Kliniken ändert sich damit künftig die Grundlage jeder Rechnung.
Von der catalys-Redaktion · Stand: Juli 2026
Die GOÄ regelt, wie ärztliche Leistungen privat abgerechnet werden; ihr Leistungsverzeichnis wurde zuletzt 1996 grundlegend überarbeitet. GOÄneu ist die geplante Neufassung. Ihr Kern: Der bisherige Steigerungsfaktor auf einen Punktwert soll als Standard-Mechanismus entfallen, stattdessen ist je Leistung ein fester Eurobetrag vorgesehen. Gleichzeitig wächst der Leistungskatalog auf rund 5.500 Gebührennummern, fast doppelt so viele wie die heutigen rund 2.700, und wird um zahlreiche fest bepreiste Zuschläge ergänzt.
Die Novelle wurde von der Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung erarbeitet und dem Bundesgesundheitsministerium übergeben. Das formale Gesetzgebungsverfahren und damit der Zeitpunkt des Inkrafttretens stehen noch aus.
Ein verbindliches Datum für das Inkrafttreten von GOÄneu gibt es noch nicht. Der aktuelle Stand des Verfahrens:
Die Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern; den jeweils aktuellen Stand veröffentlicht die Bundesärztekammer.
Die auffälligste Änderung betrifft die Berechnungslogik. Heute ergibt sich die Gebühr aus Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor, wobei der Faktor (in der Regel bis zum 2,3-fachen ohne, bis zum 3,5-fachen mit schriftlicher Begründung) den Spielraum bildet. Mit GOÄneu soll dieser Steigerungsfaktor als Standardmechanismus weitgehend entfallen.
An seine Stelle treten feste Eurobeträge je Leistung, ergänzt um ein differenziertes System fest bepreister Zuschläge (z. B. für Erschwernisse oder besondere Umstände). Die Höhe einer Leistung ist damit weniger verhandel- und begründungsabhängig, dafür rückt die korrekte Auswahl der richtigen Ziffer und Zuschläge stärker in den Mittelpunkt - genau der Schritt, den catalys automatisiert.
Für die tägliche Abrechnung bedeutet das vor allem: mehr Positionen, eine feinere Differenzierung und eine neue Logik der Beträge. Die korrekte Zuordnung der erbrachten Leistungen zu den richtigen Ziffern wird dadurch wichtiger und zugleich aufwendiger, gerade in Fachbereichen mit vielen Einzelleistungen.
Wer heute schon viel Zeit in die Kodierung und Rechnungsprüfung steckt, wird diesen Aufwand mit einem größeren Katalog tendenziell stärker spüren, sofern der Prozess nicht automatisiert ist.
catalys liest den Befund automatisch aus, erkennt die abrechenbaren Leistungen und schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Begründung vor. Die finale Freigabe bleibt bei Ihnen. Jede Rechnung wird vor dem Versand automatisch auf die geltenden Regeln geprüft.
Weil die Kodierung KI-gestützt aus der Dokumentation erfolgt, bleibt der Prozess auch bei einem größeren, veränderten Katalog schnell und korrekt, ohne dass Ihr Team jede Ziffer manuell nachschlagen muss. Anschließend übernimmt catalys Versand, Zahlungseinzug und Zahlungsmonitoring, komplett inhouse.
GOÄneu ist die geplante grundlegende Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), erstmals seit der letzten umfassenden Überarbeitung 1996. Sie soll den bisherigen Steigerungsfaktor als Standard durch feste Eurobeträge je Leistung ablösen, den Leistungskatalog auf rund 5.500 Gebührennummern erweitern und ihn um zahlreiche fest bepreiste Zuschläge ergänzen.
Statt einen Steigerungsfaktor auf einen Punktwert anzuwenden, ist künftig je Leistung ein fester Eurobetrag vorgesehen. Der Katalog wird umfangreicher und differenzierter, wodurch die korrekte Zuordnung der Leistungen wichtiger und aufwendiger wird.
Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Der Deutsche Ärztetag hat die Novelle 2025 beschlossen; anschließend muss das Bundesgesundheitsministerium einen Verordnungsentwurf in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Ein Inkrafttreten gilt frühestens für 2027, realistisch für 2028 - mit einer Übergangsphase, in der sich Praxen und Softwarehäuser umstellen.
Der Steigerungsfaktor (1,0- bis 3,5-fach) als Standardmechanismus soll weitgehend entfallen. An seine Stelle treten feste Eurobeträge je Leistung, ergänzt um ein differenziertes System fest bepreister Zuschläge. Die gewohnte Rechnung „Punktzahl × Punktwert × Faktor“ wird damit für die meisten Leistungen durch feste Beträge abgelöst.
catalys kodiert die abrechenbaren Leistungen KI-gestützt direkt aus dem Befund und prüft jede Rechnung automatisch auf die geltenden Regeln. So bleibt die Abrechnung auch bei einem größeren, veränderten Katalog schnell und korrekt, ohne dass Ihr Team jede Ziffer manuell nachschlagen muss.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Abrechnungsberatung dar. Details und Zeitpunkt des Inkrafttretens von GOÄneu können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.